Liebe Patientinnen und Patienten, hier einige wichtige Informationen zum E-Rezept:
ab dem 01.01.2024 startet die flächendeckende Nutzung des elektronischen Rezeptes ( E-Rezept ). Sinn ist es, die völlig veralteten Vorgänge beim Erstellen eines Rezeptes zeitgemäß zu gestalten.
Bisher wurde eine Verordnung digital im Praxis Computer erstellt, dann auf ein Papierrezept ausgedruckt. Mit diesem Papierrezept sind Sie als Patient oder als Patientin in die Apotheke gegangen. Die Apotheke wiederum hat das Papierrezept eingescannt und damit wieder digital gemacht, um es weiterverarbeiten zu können. Diese vielen Schritte werden nun mit dem E-Rezept umgangen.
Doch wie läuft es konkret ab und was ändert sich für Sie?
Ab dem 01.01.2024 bestellen Sie wie gewohnt bei uns Ihre Dauermedikation. Sie müssen dafür wie gewohnt einmal zu Beginn des Quartals Ihre gültige Versichertenkarte in der Praxis vorlegen. Nun bekommen Sie kein Papierrezept mehr mit. Sie können einfach die bestellten Medikamente in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Um auf die digitalen Rezepte zugreifen zu können, müssen Sie der Apotheke Ihre gültige Versichertenkarte vorlegen und schon erhalten Sie die verordneten Medikamente.
Sollte einmal (aus welchen Gründen auch immer) ein Ausdruck eines Rezeptes notwendig sein, erhalten Sie ab nun einen Ausdruck mit QR Codes auf Sicherheitspapier. Das „Alte rosa Rezept“ ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen zu benutzen.
Mehr Möglichkeiten bietet die E-Rezepte App auf dem Smartphone. Hier können Sie z.B. auch Rezepte für Angehörige empfangen, damit Sie nicht ständig sämtliche Versichertenkarten mitnehmen müssen. Auch bietet die App detailliertere Angaben zu Ihren verordneten Medikamenten. So können Sie in der App auch sehen, welche Medikamente Ihnen der Arzt verordnet hat. In der Apotheke stellt die App einen QR-Code dar, der eingescannt wird, um so auf Ihre Rezepte zugreifen zu können.
Zur Einrichtung der App müssen Sie sich die App herunterladen und sich dort registrieren. Dies ist mit einer modernen Versichertenkarte mit PIN möglich, oder über eine bereits eingerichtete Krankenkassen-App z.B. von der AOK oder von der BEK.
Weitere Informationen sowie Hilfestellungen hierzu müssen Sie sich allerdings von Ihrer Krankenkasse einholen; hier sind wir als Arztpraxis nicht zuständig und können dies auch nicht leisten!!!
Weitere Information gibt es auch hier beim Bundesgesundheitsministerium ->HIER KLICKEN<-
Beachten Sie: wenn Sie morgens bei uns z.B. telefonisch oder über das Bestellformular auf unserer Homepage ein Medikament bestellen, ist es erst ab nachmittags in der Apotheke verfügbar, weil die Ärzte erst nach der Sprechstunde die Rezepte freigeben. Wenn Sie nachmittags Rezepte telefonisch oder per Bestellformular bestellen, ist das Rezept erst abends nach der Sprechstunde freigegeben. Diese Vorgehensweise müssen Sie in Ihre Bestellung einplanen und davon kann auch aus organisatorischen Gründen nicht abgewichen werden.
Insgesamt konnten wir in den letzten Wochen in zahlreichen Testläufen das E-Rezept ausprobieren und es funktioniert (bisher zumindest) aus unserer Sicht einwandfrei. Kleine Startschwierigkeiten sind dennoch zu erwarten und sollten mit Geduld ertragen werden. Die Einführung des E-Rezeptes ist politisch festgelegt und hier haben wir keinerlei Einfluss darauf.
Auf einen guten Start ins neue Jahr!